Der Metallbauer in Düsseldorf am Rhein
Reparaturen und Wartungen an Feststellanlagen und Schlosserarbeiten


Feststellanlagen an Brandschutzabschlüssen

Feststellanlagen an Brandschutztüren, Toren und Klappen

 Unsere Mitarbeiter sind von verschiedenen Herstellern dieser Anlagen geschult worden.

Dies erlaubt uns laut DiBt die Abnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und Wartungen an Feststellanlagen nach DIN 14677 durchführen. Die Beurkundung wird nach bedarf dem Kunden vorgelegt.

Ausgenommen sind z. Zt. explosionsgefährdete Bereiche.
Dies ist nur erlaubt wenn die Fachkräfte eine endsprechenden zusätsliche Bescheinigung haben.
Es reicht nicht unbedingt ein Nachweis von einem Sachverständigen oder dessen Lehrgang wie es sehr oft im Netz beworben wird. Dies ist unbedingt zu berücksichtigen.
Viele dürfen zwar die Anlage auf Funktion prüfen und die Fehler aufnehmen, aber instand Setzen, Bauteile ersetzen oder die Anlage in Betrieb nehmen, ist nur vom jeweiligen Hersteller, erteilten Sachkundigen mit Nachweis erlaubt. 

Dieses ist auch im Schadensfall der Versicherung nachzuweisen.

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